Im Zusammenhang mit meiner Architekten- und Innenarchitektentätigkeit bieten ich und ritter architekten als Dienstleistung verschiedene bauphysikalische und -chemikalische Nachweise, etwa Wärmeschutznachweise nach aktueller EnEV / aktuellem GEG und Feuchteschutznachweise für Gebäude und Nichtwohngebäude, an.
Erstellung von Wärmeschutznachweisen und Energieausweisen nach aktueller EnEV (Energieeinsparverordnung) oder aktuellem GEG (GebäudeEnergieGesetz) für Wohn- und Nichtwohngebäude. - Wurden und werden Bauanträge ab dem 01.11.2020 eingereicht, werden entsprechende Nachweise nach GEG geführt.
Erstellung von Schallschutznachweisen nach aktuellen Verordnungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Erstellung von Feuchteschutznachweisen nach aktuellen Verordnungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.